Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26983
BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12 (https://dejure.org/2013,26983)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2013 - 2 WD 11.12 (https://dejure.org/2013,26983)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 (https://dejure.org/2013,26983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    In Fällen einer entwürdigenden oder demütigenden Behandlung von Untergebenen ist im Hinblick auf das oben beschriebene Gewicht der verletzten Pflichten regelmäßig die Herabsetzung im Dienstgrad in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil vom 1. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 1.11 - juris Rn. 72 f.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    bb) Es spricht auch nichts für ein Mitverschulden der Dienstaufsicht durch unterbliebene Fürsorgemaßnahmen zu Gunsten des Soldaten, für eine Mobbingsituation, die eine außergewöhnliche situationsgebundene Erschwernis bei der Erfüllung eines dienstlichen Auftrages darstellen könnte (vgl. Urteil vom 24. April 2007 - BVerwG 2 WD 9.06 - Rn. 59 m.w.N. ) oder für die Verursachung der Tat durch schikanöse Verhaltensweisen von Vorgesetzten oder Kameraden (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2009 - BVerwG 2 B 15.09 - juris Rn. 9 und 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre oder die Würde seiner Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und beeinträchtigt damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe (vgl. Urteil vom 11. Juni 2002 - BVerwG 2 WD 38.01 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    bb) Es spricht auch nichts für ein Mitverschulden der Dienstaufsicht durch unterbliebene Fürsorgemaßnahmen zu Gunsten des Soldaten, für eine Mobbingsituation, die eine außergewöhnliche situationsgebundene Erschwernis bei der Erfüllung eines dienstlichen Auftrages darstellen könnte (vgl. Urteil vom 24. April 2007 - BVerwG 2 WD 9.06 - Rn. 59 m.w.N. ) oder für die Verursachung der Tat durch schikanöse Verhaltensweisen von Vorgesetzten oder Kameraden (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2009 - BVerwG 2 B 15.09 - juris Rn. 9 und 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    Von Spontaneität, Kopflosigkeit oder Unüberlegtheit ist allerdings dann nicht mehr zu sprechen, wenn das Dienstvergehen sich als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (vgl. Urteil vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    Eine Nachbewährung ist festzustellen, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf ihn wirkt und er durch seine dienstliche Führung in jeder Hinsicht dokumentiert, dass er die durch die Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen will (Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    Milderungsgründe in den Umständen der Tat, die die Schuld des Soldaten mindern könnten (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w. N.), liegen ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12
    Die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den vornehmlichsten Pflichten eines Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen, die das - berechtigte - Gefühl haben müssen, dass sie von diesem nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet werden, sondern dass dieser von den ihm eingeräumten Befehls- und sonstigen Befugnissen nur unter angemessener Berücksichtigung ihrer persönlichen Belange Gebrauch macht, dass er sich bei allen Handlungen und Maßnahmen von Wohlwollen gegenüber dem jeweiligen Untergebenen leiten lässt und dass er stets bemüht ist, ihn vor Schäden und unzumutbaren Nachteilen zu bewahren (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Rn. 45 m.w.N. ).
  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
  • VG Halle, 27.03.2019 - 5 A 519/16

    Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung

    Mobbing ist ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. September 2018 - 2 WD 14.17 - Rn. 86, vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Mobbing kann als außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis eines dienstlichen Auftrages einen Milderungsgrund darstellen, setzt aber ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).

    Eine Fürsorgepflichtverletzung von Vorgesetzten liegt angesichts der Bemühungen der Vorgesetzten, die Probleme im Mediationsweg zu lösen, nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 45).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    dd) Dem Soldaten kann auch nicht der Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten zugutegehalten werden (zu den Anforderungen: vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 40 m.w.N.).

    Sie ist festzustellen, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf ihn wirkt und er durch seine dienstliche Führung in jeder Hinsicht dokumentiert, dass er die durch die Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen will (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 47).

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

    Sie liegt vor, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf ihn gewirkt hat und er durch seine dienstliche Führung dokumentiert, die durch die Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen zu wollen (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 47).

    Dem Soldaten kann auch nicht der Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten zugutegehalten werden (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Diese Verpflichtung hat im militärischen Bereich besondere Bedeutung, denn Untergebene sind dort besonders schutzbedürftig (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 30).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

    Mobbing setzt eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis durch systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch andere Beschäftigte oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

    Eine Nachbewährung ist gegeben, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig belastend auf ihn einwirkt, und er durch seine dienstliche Führung dokumentiert, dass er die Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch nun besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen will (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 47).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18

    Streit um den Vorwurf des versuchten Erschleichens des Berufssoldatenstatus durch

    Mobbing setzt eine außergewöhnliche situationsbedingte Erschwernis durch systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch andere Beschäftigte oder durch Vorgesetzte voraus (BVerwG, Urteile vom 11. Juni 2002 - 2 WD 38.01 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 51, vom 17. September 2003 - 2 WD 49.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 12 und vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht